Wohnen: Referenzzinssatz sinkt auf 1,25%
Der hypothekarische Referenzzinssatz, der schweizweit für die Mietzinsgestaltung gilt, ist von 1,5% auf neu 1,25% zurückgegangen.
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Dieser Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. Dezember 2019 ermittelt wurde, ist laut einer Mitteilung des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) gegenüber dem Vorquartal von 1,39% auf 1,37% gesunken.
Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz betrage somit kaufmännisch gerundet 1,25% und gelte ab dem 3. März 2020, so das BWO. Er bleibe auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13% sinkt oder auf über 1,37% steigt.
Durch den gesunkenen Zinssatz haben Mietende im Grundsatz Anspruch darauf, dass ihr Mietzins um 2,91% reduziert wird, falls er bei der letzten Senkung angepasst wurde. Wenn der Mietzins jedoch noch auf einem höheren Referenzzinssatz als 1,5% basiert, resultiert eine grössere Mietzinsreduktion.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekannt gegeben. Anfang Juni erfolgt die nächste Publikation. (ah)