Wohnen: Zügeltermine dürfen stattfinden

Im Vorfeld des grossen Zügelwochenendes Ende März war zwischen Politik und Immobilienbranche heftig diskutiert worden, ob die Wohnungsübergaben trotz der Corona-Pandemie wie geplant stattfinden können. Ein Umzugsverbot gibt es nicht, jedoch sollen bestimmte Verhaltensweisen eingehalten werden.

Umzugstermine am Zügelwochenende dürfen stattfinden  (Bild: arquiplay77 – depositphotos)

Am Dienstag sagte Martin Tschirren, der Direktor des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO), vor der Presse, dass nur umgezogen werden solle, wo es nötig sei und alle beteiligten Parteien damit einverstanden seien. Ein Umzugsverbot sei dies nicht, dies könne ohnehin nur der Bundesrat verordnen.

Vermieterverbände kritisieren diese Haltung. Mit einer blossen Empfehlung ziehe sich die Regierung aus der Verantwortung und lasse Vermieter wie Mieter im Stich, so etwa Casafair. Es drohe eine Kettenreaktion, weil nur umgezogen werden könne, wenn das neue Logis geräumt sei. Ausserdem bedeute dies, dass sich Mietende und Vermietende auf eigene Faust einigen müssten – sowohl hinsichtlich des Umzugstermins als auch in Bezug auf Mietzinse.

Der SVIT stellt sich auf die Position, dass die Einhaltung der Mietverträge – namentlich die Rückgabe und Übergabe der Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt – zentral für einen funktionierenden Wohnungsmarkt ist. Darum halte man die geplanten und vorbereiteten Umzüge im Sinne der Informationen des BWO für «nötig».

Der Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz und der SVIT Schweiz haben nun Verhaltensregeln und Sicherheitsmassnahmen entwickelt, damit Vermieter und Mieter am vereinbarten Umzugstermin festhalten können, und zugleich die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus möglichst gering gehalten wird. Die Empfehlungen sind auf der Website des HEV und des SVIT abrufbar. (ah)

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