Deutschland: Bundesverfassungsgericht kippt Mietendeckel

Aufatmen in der Immobilien-Wirtschaft, Enttäuschung bei Mieter-Organisationen: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt.

Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig, hat das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden (Bild: Pixabay)

Seit dem Jahr 2019 beschäftigt der Berliner Mietendeckel die deutsche Immobilienbranche – und auch Schweizer Anleger, die im Nachbarland in Wohnliegenschaften investiert hatten. Nun hat das deutsche Bundesverfassungsgericht am Donnerstag, den 15. April 2021, entschieden, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln, sog. Berliner Mietendeckel) verfassungswidrig ist (Beschl. v. 15.04.2021, Az. 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20).

Der Berliner Mietendeckel fror die Mieten für Wohnungen, die vor dem Jahr 2014 gebaut wurden, im Februar 2020 auf dem Stand von Juni 2019 ein. Seit November 2020 mussten zudem Vermieter Mieten, die mehr als 20 Prozent oberhalb der im Mietendeckel bestimmten Grenzen lagen, absenken. Für Verstösse wurden Bussgelder bis zu  500.000 Euro bestimmt.

Das deutsche Verfassungsgericht gab der Klage von 284 Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und der FDP statt, die Richter erklärten das Gesetz einstimmig für nichtig. Da der Bund schon im Jahr 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschliesslich bei diesem, erklärten die Verfassungsrichter. Das Land  Berlin sei nicht berechtigt gewesen, einen Sonderweg zu gehen. Da das Gesetz der Entscheidung zufolge von vornherein ungültig war, kann es nun zu Rückforderungen von Vermietern kommen.

Die vom Bund 2015 verabschiedete Mietpreisbremse sieht kein Einfrieren der Mieten vor. Nach der bundeseinheitlichen Mietbremse dürfen bei Neuvermietungen in Gebieten mit knappem Wohnungsangebot die Preise maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen müssen sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete respektive dem Mietspiegel orientieren. Berlin wird sich nun an die bundesweit geltenden Vorschriften halten müssen.

Auf die Mieter kommen nun Nachzahlungen zu. Während die Vonovia auf Rückzahlungen verzichten will, will die Deutsche Wohnen AG – der grösste private Vermieter in der Hauptstadt – im Schnitt rund 430 Euro von jedem betroffenem Mieter zurückfordern. (bw)

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