Wohnen: Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen steigt erstmals

Der hypothekarische Referenzzinssatz, der für die Mietzinsgestaltung gilt, beträgt neu 1,5 Prozent. Damit können Vermieter die Mieten für Wohnraum erhöhen.

Federal Office for Housing
Der Referenzzinssatz steigt, und damit dürften auch die Wohnungsmieten deutlich zulegen. (Foto: Pixabay)

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat am 1. Juni den neuen hypothekarischen Referenzzinssatz publiziert, der ab dem 2. Juni gilt. Er beträgt neu 1,5 Prozent und liegt damit 0,25 Prozentpunkte über dem letztmals publizierten Satz. Aus dem Anstieg des Zinssatzes haben Vermietende einen Erhöhungsanspruch des Mietzinses im Umfang von 3%, teilt das BWO mit.

Weiter weist das Bundesamt darauf hin, dass bei einer Mieterhöhung weitere Faktoren eine Rolle spielen können, etwa die Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise (Teuerung), die teilweise angerechnet werden darf. Zudem könne eine Veränderung der Unterhalts- und Betriebskosten zur Anpassung des Mietzinses führen.

Credit Suisse erwartet weiteren Anstieg

Dass der Referenzzinssatz steigt, war wegen der Zinswende der Schweizerischen Nationalbank erwartet worden. Nach Einschätzung der Credit Suisse werden weitere Anstiege des Referenzzinssatzes folgen. Die Bank erwartet einen zweiten Schritt auf 1,75% bereits im Dezember, einen dritten Anstieg schliesslich ein Jahr später. Laut Credit Suisse werden Nettomieten, die zu einem Referenzzinssatz von 1,25% berechnet sind, aufgrund des Anstiegs bis April 2024 um 6% zulegen. Da Vermieter zusätzlich 40% der aufgelaufenen Teuerung und üblicherweise jährlich 0,5% allgemeine Kostensteigerungen geltend machen dürfen, könne der Anstieg jedoch bis zu 10% betragen.

Allerdings geht die Credit Suisse davon aus, dass rund die Hälfte aller Mietverträge auf einem höheren als dem bisher geltenden Referenzzinssatz von 1,25% basiert. Demnach dürfte der Mietpreisanstieg geringer ausfallen und bis zu 7% betragen. (ah)

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