SBB passt Geschäftsmieten während des Lockdowns an
Die SBB erlässt und reduziert die Geschäftsmieten in ihren Liegenschaften während des Lockdown. Wer von behördlichen Schliessungen betroffen ist, zahlt gar keine Miete. Geschäfte, die offen blieben, erhalten Mietzinsreduktionen.
Wie die SBB mitteilt, werden die Mietzinse bei über 1.200 Mietverträgen für die Lockdownphase angepasst. Unternehmen, die während des Lockdowns auf behördliche Anweisung schliessen mussten, müssen für diese Zeit gar keine Miete zahlen. In erster Linie handele es sich dabei um Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen, und je nach Nutzung dauert diese Phase vom 17. März bis 26. April, 10. Mai oder voraussichtlich 8. Juni 2020.
Betriebe, die nicht schliessen mussten, sollen während des Lockdowns weniger Miete zahlen, so die SBB weiter. Die Höhe der Reduktionen hänge von den Umsatzrückgängen ab. Mieter von Büro- und Wohnflächen erhalten keine Mietzinsreduktionen.
Mit dieser Regelung wolle man die Geschäftsmieter unterstützen, zu deren Planungssicherheit und Liquidität beitragen und die teils langjährigen Geschäftsbeziehungen würdigen, so die SBB weiter. Beantragen müssen die Unternehmen die Mietzinsreduktionen nicht, die SBB will auf sie zukommen. Die SBB hat ausserdem die Zahlungsfrist für Mietzinse ab dem März um 60 Tage verlängert und die Mindestöffnungszeiten für sämtliche Geschäfte aufgehoben. (ah)