Nationalrat spricht sich für Teilerlass der Geschäftsmieten aus
Nach monatelangem Streit um die Mieten von Geschäften, die im Zuge des Lockdowns schliessen mussten, bahnt sich ein Kompromiss an. Der Nationalrat befürwortet einen Mieterlass von 60%.
Laut dem Vorstoss, den die grosse Kammer mit 98 zu 84 Stimmen bei zwölf Enthaltungen angenommen hat, sollen Geschäftsbetreiber ihrem Vermieter für die Dauer der behördlich angeordneten Schliessung aufgrund der Corona-Pandemie nur 40% der Miete schulden. Dabei soll eine Mietobergrenze von 20.000 CHF gelten. Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, sollen in begrenztem Umfang eine Ermässigung erhalten. Bei einem Mietzins zwischen 15.000 und 20.000 CHF können Mieter und Vermieter auf diese Lösung verzichten, und Vereinbarungen, die bereits getroffen wurden, sollen ihre Gültigkeit behalten. Für Vermieter soll der Bundesrat einen Härtefallfonds von 20 Millionen vorsehen.
Am kommenden Montag (8. Juni) befasst sich der Ständerat mit einer gleichlautenden Motion. Nimmt er diese an, gilt der Vorstoss als überwiesen.
In der ausserordentlichen Corona-Session Anfang Mai hatten sich die Räte nicht auf eine Lösung für die Gewerbebetriebe einigen können. Der Ständerat hatte eine Motion der Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats stark abgeändert, die einen Mietzinserlass von 70% gefordert hatte. Diese Änderungen lehnte die WAK des Nationalrats aber ab und legte nun eine neue Motion vor.
Der Bundesrat lehnt die neue Motion ebenso ab wie die bisherigen. Die komplexen mietrechtlichen Fragen liessen sich nicht durch vorübergehende Gesetzesanpassungen pauschal lösen, schreibt der Bundesrat in einer Stellungnahme. Auch der Verband Immobilien Schweiz (VIS) spricht sich gegen den Kompromissvorschlag aus: Mietverhältnisse unterstünden dem Privatrecht, Lösungen müssten individuell gefunden werden. Dies sei für zwei Drittel der betroffenen Mietverhältnisse auch bereits geschehen, teilt der Verband mit, der dazu eine Umfrage unter 30 Immobilienunternehmen durchgeführt hat. (ah)