Retail: Entscheidung über Mietzinserlass lässt auf sich warten
Der Bundesrat arbeitet derzeit eine Gesetzesvorlage aus, mit der ein Mietzinserlass für Unternehmen geregelt werden soll, die ihre Geschäfte während der Coronapandemie schliessen mussten. Die Umsetzung wird aber noch mehrere Monate dauern.

National- und Ständerat haben den Bundesrat damit beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, die eine Reduktion des Mietzinses um 60% vorsieht für die Zeit, in der die Unternehmen ihre Geschäfte auf behördliche Anordnung schliessen mussten. Davon sollen Unternehmen profitieren, die bis zu 20.000 CHF Monatsmiete zahlen.
Laut Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin hat der Bundesrat diese Arbeit schon in Angriff genommen. Er sei sich der Dringlichkeit des Anliegens sehr wohl bewusst, trotzdem dauere das Verfahren seine Zeit. Die Vernehmlassung soll aber laut Parmelin verkürzt werden, und der Bundesrat will dem Parlament die Botschaft Mitte September vorlegen. Die Räte könnten die Vorlage dann im dringlichen Verfahren in der Wintersession behandeln und gegebenenfalls sofort in Kraft setzen.
Damit bleibt die Frage vorläufig offen, wie viel Mietzins die Inhaber geschlossener Geschäfte für die Zeit des Lockdowns zahlen müssen. Zudem ist unklar, wie die Abstimmung über die Umsetzungsvorlage ausgeht. Die Abstimmungen im Nationalrat und im Ständerat zu den Mietzinserlassen waren sehr knapp ausgefallen. (ah)