Corona-Regelung für Geschäftsmieten in der Vernehmlassung

Mietzinsen für Geschäfte, die während des Lockdowns geschlossen waren, sollen zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Das Covid-19-Geschäftsmietegesetz ist in der Vernehmlassung (Bild: Melpomene – depositphotos)

Das geplante «Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Geschäftsmietegesetz)» richtet sich an die Mietparteien von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, die während des Lockdowns geschlossen wurden oder ihre Tätigkeiten reduzieren mussten.

Der Gesetzesentwurf legt fest, dass Einrichtungen, die von den Schliessungen oder Einschränkungen betroffen waren, für die Zeit der Schliessung einen Miet- oder Pachtzins von 40% zahlen soll. Bei Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, soll dies für maximal zwei Monate gelten. Die Regelung bezieht sich auf einen Nettomietzins bzw. Nettopachtzins von weniger als 20.000 CHF pro Monat und Objekt.

Bei einem Miet- oder Pachtzins zwischen 15.000 und 20.000 CHF sollen die Mietparteien laut der Vorlage mit einer schriftlichen Mitteilung auf die Gesetzesregelung verzichten können.

Vermieter und Verpächter, die infolge von Miet- oder Pachtzinsausfällen in eine erhebliche wirtschaftliche Notlage geraten, sollen eine finanzielle Entschädigung durch den Bund beantragen können. Eine solche Notlage liege vor, wenn die reine Kostenmiete angewendet werde oder nachgewiesen werden könne, dass die finanzielle Einbusse zu einer erheblichen wirtschaftlichen Notlage des Antragstellers führe.

Die Vernehmlassung dauert bis am 4. August 2020; die sonst übliche Frist wurde deutlich verkürzt. Mitte September will der Bundesrat eine Botschaft an das Parlament verabschieden, zudem soll dem Parlament ein Sonderverfahren beantragt werden, damit die Gesetzesvorlage von beiden Räten in der gleichen Session beraten werden kann. (ah)

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