Züblin verschiebt Kapitalerhöhung

Die Züblin Immobilien Holding verschiebt ihre Kapitalerhöhung, welche die Generalversammlung am 30. Juni 2015 beschlossen hat. Der Verwaltungsrat habe sich für diesen Schritt entschieden, nachdem er von der Hauptaktionärin Lamesa mit Hinweis auf die aktuellen Finanzmarktturbulenzen und die damit einhergehende Volatilität informiert worden war, dass Lamesa die geplante Kapitalmarkttransaktion innerhalb der vorgegebenen Dreimonatsfrist nicht fest übernehmen werde, schreibt Züblin in einer Mitteilung.

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Ende Juni hatten die Aktionäre den vorgeschlagenen Kapitalrestrukturierungsmassnahmen der Züblin Immobilien Holding AG zugestimmt. Diese bestehen aus einer Kapitalherabsetzung verbunden mit einer gleichzeitigen ordentlichen Kapitalerhöhung mittels eines Bezugsrechtsangebots (discounted rights offering) in der Höhe von 71,7 Millionen CHF. Gemäss Schweizer Recht muss eine von der Generalversammlung beschlossene ordentliche Kapitalerhöhung innerhalb von drei Monaten – in diesem Fall also bis Ende September – durchgeführt werden.

Der Verwaltungsrat wird für den 29. Oktober 2015 in Zürich eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen und den Aktionären zur Stärkung der Kapitalbasis die gleichen Massnahmen, wie sie bereits an der letzten ordentlichen Generalversammlung beschlossen wurden, zur nochmaligen Bestätigung vorlegen.

Lamesa habe der Gesellschaft zugesichert, dass sie die Rekapitalisierung von Züblin weiterhin unterstütze und bereit sei, das Bezugsrechtsangebot fest zu übernehmen. Weiter sei die Hauptaktionärin bereit, das von ihr gewährte Aktionärsdarlehen bis zur Umsetzung der notwendigen Kapitalmassnahmen zu verlängern, teilt Züblin mit. (ah)

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