UBS-Anlagestiftungen mit längerer Kündigungsfrist

Der Stiftungsrat der UBS-Anlagestiftungen AST Immobilien Schweiz und AST Kommerzielle Immobilien Schweiz hat neue Rücknahmemodalitäten beschlossen. Statt wie bisher täglich sind die Anteile ab April nur noch monatlich kündbar.

UBS verlängert die Kündigungsfrist für die Anlagestiftungen AST-IS und AST-KIS (Foto: depositphotos)

Mit den neuen Regelungen wolle man den «systematischen Gegebenheiten des Marktes für Schweizer Immobilien» Rechnung tragen, teilt UBS mit. Ab 1. April dieses Jahres wird die Rücknahme von heute täglich auf dann monatlich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen verlängert.

Zugleich wird eine Volumenbeschränkung von 30 Millionen CHF für die UBS AST Immobilien Schweiz und zehn Millionen CHF für die UBS AST Kommerzielle Immobilien Schweiz eingeführt.

Mit diesen Massnahmen wolle man den Anlegerschutz sicherstellen, negative Folgen für die Anlagegruppen und deren Anleger vermeiden und angesichts der sich ändernden Marktverhältnisse flexibler werden, teilt das Unternehmen zur Begründung mit.

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