Orascom: GV genehmigt Nennwertreduktion der Aktien

Die Generalversammlung (GV) der Orascom Development Holding vom 8. Mai hat alle Anträge des Verwaltungsrates genehmigt, insbesondere die Herabsetzung des Nennwerts der Aktien.

Die GV der Orascom Development Holding genehmigt eine Nennwertreduktion der Aktien (Bild. depositphotos)

An der Generalversammlung des Immobilienentwicklers Orascom nahmen nach Unternehmensangaben 233 Aktionäre teil, die sämtliche Anträge des Verwaltungsrates mit «deutlicher Mehrheit» angenommen haben.

Die Aktionäre beschlossen somit auch die Herabsetzung des Nennwerts der Orascom-Aktien von 23,20 auf 5,00 CHF pro Aktie. Zu einer Ausschüttung an die Aktionäre kommt es dabei jedoch nicht. Der Herabsetzungsbetrag in Höhe von rund 735,5 Millionen CHF werde den Kapitaleinlagereserve der Gesellschaft zugewiesen, gab Orascom bekannt.

In der Einladung zur GV wurde der Schritt damit begründet, dass der Aktienkurs trotz des deutlichen Kursanstiegs der letzten Monate weiterhin unter dem Nominalwert von 23,20 CHF liege. Da eine Ausgabe von Aktien unter dem Nominalwert rechtlich nicht zulässig sei, wolle der VR den Nennwert auf 5,00 CHF herabzusetzen, «um eine potenzielle Ausgabe von Aktien zu erleichtern, sollte eine solche in Zukunft erforderlich sein».

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