Swiss Estates veröffentlicht Halbjahresbericht
Die Swiss Estates AG hat im ersten Halbjahr 2018 den Liegenschaftsertrag und das Betriebsergebnis gesteigert. Dennoch ging der Gewinn gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich zurück.
Der Nettoliegenschaftsertrag belief sich in der Berichtsperiode vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2018 auf rund 3,15 Millionen CHF nach rund 3,03 Millionen im Vorjahreszeitraum. Das Betriebsergebnis legte von 871.000 auf rund 1,08 Millionen zu. Den Halbjahresgewinn vor Steuern beziffert Swiss Estates auf 497.000 CHF nach 1,02 Millionen im Vorjahr. Unter dem Strich bleibt ein Gewinn von 207.000 (Vorjahr: 671.000).
Auf das Halbjahresergebnis hätten sich erhebliche Umfinanzierungen von Hypotheken ausgewirkt, teilt Swiss Estates mit. Es seien bestehende kurz- und mittelfristige Hypothekarfinanzierungen in langfristige, zinsfixierte Finanzierungen umgewandelt worden. Dabei seien teilweise Auflösungskosten als Einmaleffekt angefallen, die das Halbjahresergebnis belasten.
Zudem seien auch Kosten im Zusammenhang mit dem im zweiten Halbjahr erfolgten weitgehenden Rückkauf der Obligationenanleihe mit Volumen von 10 Millionen entstanden. Die Wandelanleihe ist am 30. Juni 2029 zur Rückzahlung fällig und schüttet einen Jahreszins von 1,5 Prozent aus. Swiss Estates hat Anteile im Umfang von 7,2 Millionen zurückgekauft und auf die eigenen Bücher genommen; vom Gesamtvolumen verbleiben somit 2,8 Millionen bei einem institutionellen Investor.
Swiss Estates teilt weiter mit, dass man sich in konkreten Verhandlungen zur Akquisition von weiteren Immobilienportfolios befinde. Diese sollen noch im laufenden Geschäftsjahr umgesetzt werden. Die Gesellschaft investiert auf opportunistischer Basis in Wohnimmobilien ab 20 Mieteinheiten in den städtischen Gebieten der Schweiz und Agglomerationen der grösseren Städte. Die Titel der Swiss Estates sind seit 2006 an der BX Swiss kotiert.
Ende September hat die Börsenbetreiberin BX Swiss AG eine Busse von 10.000 CHF gegen die Swiss Estates verhängt, weil Vorschriften im Zusammenhang mit Ad-hoc Publizitätspflichten verletzt wurden. Die Immobiliengesellschaft habe es unterlassen, den Markt mittels einer öffentlichen Mitteilung über eine rechtskräftige Verurteilung des Präsidenten des Verwaltungsrats zu informieren, teilt BX Swiss mit. Das damit zusammenhängende Strafverfahren sei bereits 2009 eingeleitet worden. Die erstinstanzliche Verurteilung erfolgte am 27. Januar 2016, wurde jedoch erst am 18. Januar 2018 rechtskräftig, nachdem das Bundesgericht die Beschwerde des Verwaltungsratspräsidenten abgewiesen hatte. Die Sanktionskommission der BX Swiss qualifiziere den Verstoss als «mittelschwer und als mindestens eventualvorsätzlich begangen», heisst es in der Mitteilung weiter. (ah)