Utilita verlängert Zeichnungsfrist für Kapitalerhöhung

Die Utilita Anlagestiftung verlängert die Zeichungsfrist für ihre Kapitalerhöhung um fünf Wochen.

Die Utilita Anlagestiftung verlängert die Zeichnungsfrist für ihre Kapitalerhöhung (Bild: Pixabay)

Die Utilita Anlagestiftung hatte im Dezember bekannt gegeben, eine Emission im Volumen von maximal 50 Millionen CHF durchzuführen. Mit dem Erlös soll das Portfolio der Anlagegruppe «gemeinnützige Immobilien Schweiz» ausgebaut werden.

Nun habe man sich – auf Anfrage verschiedener Anleger – entschlossen, die Zeichnungsfrist um fünf Wochen zu verlängern, teilt Utilita mit. Sie dauert demnach nun zum 24. März statt wie zunächst geplant bis zum 14. Februar. Die Zuteilung werde neu am Donnerstag 26. März bekannt gegeben, die Liberierung vom 3. April werde jedoch wie geplant beibehalten, heisst es weiter.

Utilita wurde im Februar 2017 gegründet; das Portfolio der Anlagegruppe ist gemäss früheren Angaben rund 100 Millionen schwer. Es umfasst Bestandesliegenschaften in der deutschen und französischen Schweiz sowie zwei grössere Liegenschaften in Bau. Das vorgesehene jährliche Wachstum von 40 bis 60 Millionen sei im letzten Geschäftsjahr mit ca. 64 Millionen gut erreicht worden, so die Anlagestiftung. (ah)

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