Wegen Coronavirus: Fristverlängerung für Mietzinszahlungen
Mieter von Wohn- und Gewerberäumen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, haben künftig mehr Zeit, ihre Mieten zu bezahlen. Der Bundesrat hat die Fristen bei Zahlungsrückständen deutlich verlängert.
Unter den gegenwärtigen Umständen sei das Risiko eines Zahlungsrückstands bei Mietzinsen für Wohn- und Geschäftsräume stark erhöht, teilt der Bundesrat mit, und infolgedessen dasjenige der Androhung sowie des Aussprechens einer Kündigung. Um diesen Druck zu mindern, verlängere man die Frist von Artikel 257d Absatz 1 OR bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage. Dies gelte für Mieter, die aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus mit der Bezahlung der Mietzinse in Rückstand geraten, so der Bundesrat. Die Fristverlängerung betreffe Mieten und Nebenkosten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden.
Parallel dazu verlängert der Bundesrat die Frist zur Zahlung fälliger Pachtzinse gemäss Artikel 282 Absatz 1 OR für Pächter von 60 auf 120 Tage unter den gleichen Bedingungen. Als weitere Sofortmassnahme wird die derzeit Kündigungsfrist für möblierte Zimmer und Einstellplätze gemäss Artikel 266e OR von derzeit zwei Wochen auf 30 Tage ausgeweitet.
Aufgrund der schwierigen Lage insbesondere von vielen Geschäftsmietern hat Bundesrat Guy Parmelin am 24. März eine Task Force eingesetzt, die vom Direktor des Bundesamts für Wohnungswesen BWO geleitet wird. Der Task Force sollen Verwaltung, Mieter- und Vermieterorganisationen, Vertreter der Immobilienwirtschaft sowie Städte und Kantone angehören; sie soll dem Bundesrat bei Bedarf weitere Massnahmen vorschlagen. (ah)