Dekotierung der BFW Liegenschaften AG in Sicht
Die BFW Holding AG hält inzwischen 98% der Stimmrechte der BFW Liegenschaften AG. Ein Squeeze-out-Verfahren werde eingeleitet, teilt die Gesellschaft mit.
Das Management der BFW Liegenschaften AG gibt bekannt, dass die BFW Holding AG, Frauenfeld, in den vergangenen Tagen weitere Namenaktien Kategorie A der BFW Liegenschaften im Markt erworben hat und die Hauptaktionärin neu nun eine Beteiligung von über 98% der Stimmrechte an der Immobiliengesellschaft hält.
Die aktuelle Beteiligung der BFW Holding beläuft sich den Angaben zufolge auf 2.734.173 Namenaktien Kategorie A und 5.000.000 Namenaktien Kategorie B, was per heute 98,05% der Stimmrechte und 95,47% des Aktienkapitals der BFW Liegenschaften entspreche.
Die BFW Holding wird nun beim zuständigen Gericht im Kanton Thurgau gemäss Art. 137 FinfraG die Kraftloserklärung sämtlicher sich noch im Publikum befindenden Namenaktien Kategorie A beantragen, um ihre Beteiligung an der BFW Liegenschaften auf 100% zu erhöhen. Für diejenigen Aktionäre der BFW Liegenschaften, die ihre Namenaktien Kategorie A im Angebot nicht angedient und bis dato noch nicht verkauft hatten, bedeutet dies, dass die von ihnen gehaltenen Namenaktien gerichtlich für kraftlos erklärt werden und sie, wie im öffentlichen Kaufangebot vom 29. November 2019 angekündigt, eine Barabfindung in Höhe des Angebotspreis von 44,25 CHF je Namenaktie erhalten werden, sobald das Gerichtsurteil bezüglich der Kraftloserklärung vorliegt und in Rechtskraft erwachsen ist. Gleichzeitig will die BFW Holding als Hauptaktionärin bzw. die BFW Liegenschaften als Emittentin das Dekotierungsgesuch zu Händen der SIX Swiss Exchange einreichen. (bw)