Keine Ausschüttung bei BFW Liegenschaften
Die Generalversammlung der BFW Liegenschaften AG hat den Antrag der beiden unabhängigen Verwaltungsratsmitglieder auf eine Kapitalherabsetzung und Nennwertausschüttung abgelehnt.

Die unabhängigen VR-Mitglieder hatten eine Kapitalherabsetzung und Ausschüttung mittels Nennwertreduktion von 1,40 CHF pro Namenaktie Kategorie A und von 0,14 CHF pro Namenaktie Kategorie B beantragt. Die Mehrheitsaktionärin BFW Holding AG, die zum Zeitpunkt der Generalversammlung 98,1% der Stimmrechte hält, hat dies abgelehnt. Schon im Vorfeld der Generalversammlung hatte der Verwaltungsrat festgehalten, dass die BFW Holding gegen eine allfällige Dividendenausschüttung wie auch gegen die vorgeschlagene Nennwertherabsetzung stimmen wird.
Die Generalversammlung genehmigte die Jahresrechnung 2019 und entlastete den Mitgliedern von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Die separate Sonderversammlung der Aktionäre der Namenaktien Kategorie A wählte, wie von der BFW Holding beantragt, Daniel Nipkow als ihren Vertreter. Nipkow wurde im Anschluss in den Verwaltungsrat gewählt, ebenso wie Beat Frischknecht als Vertreter der Aktionäre der Namenaktien Kategorie B und André Robert Spathelf. Frischknecht wurde zudem als Verwaltungsratspräsident bestätigt.
Wegen der Covid-19-Verordnung des Bundesrats fand die Generalversammlung ohne Anwesenheit der Aktionäre statt. Die unabhängige Stimmrechtsvertreterin vertrat insgesamt 98,61% der Aktienstimmen. (ah)