Dekotierung der BFW Liegenschaften ist bewilligt
Die Börsenaufsicht hat die Dekotierung der BFW Liegenschaften bewilligt und das Unternehmen von verschiedenen Kotierungspflichten befreit.
Die Börsenaufsicht SIX Exchange Regulation hat der BFW Liegenschaften AG zeitlich befristet Ausnahmen von den Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung gewährt. Unter anderem muss das Unternehmen keinen Halbjahresbericht und keine Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichen.
Zudem hat die Börsenaufsicht das Gesuch der Immobilien-AG um Dekotierung sämtlicher Namenaktien Kategorie A bewilligt. Der letzte Handelstag der Aktien und das effektive Datum der Dekotierung werden festgelegt, sobald der rechtskräftige Entscheid im Kraftloserklärungsverfahren der sich noch im Publikum befindenden Aktien vorliegt. Die entsprechende Klage hat die BFW Holding am 28. April 2020 beim Obergericht des Kantons Thurgau eingereicht. (ah)
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