Steiner AG beantragt Nachlassstundung
Das Unternehmen nennt als Grund Zahlungsschwierigkeiten aus dem GU-Geschäft, von dem man aber ohnehin die Trennung beschlossen habe.
Die Steiner AG hat beim Bezirksgericht Zürich ein Gesuch für eine provisorische Nachlassstundung eingereicht. «Hintergrund dieser Massnahme ist ein Liquiditätsengpass, mit dem sich das Unternehmen in den letzten Wochen konfrontiert sah und der die Geschäftstätigkeit hätte beeinträchtigen können», teilte das Unternehmen gestern mit. Es spricht von «unvorhersehbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit einigen wenigen Bauprojekten im Zuge des Ausstiegs von Steiner aus dem Generalunternehmer-Geschäft».
Das nun beantragte Sanierungsverfahren solle verhindern, dass die erwähnten Risiken die Immobilienentwicklung beeinträchtigen. Dieses Geschäft sei weiterhin profitabel und erfolgreich, betont Steiner. Die provisorische Nachlassstundung wurde für vier Monate beantragt. «Zudem erhält das Unternehmen Zeit, um für Zahlungsverzögerungen von Kunden aus früheren Projekten im Baubereich Lösungen zu erarbeiten», heisst es weiter. Steiner sieht den Schritt als Hilfestellung auf dem Weg zu einem reinen Immobiliendienstleister.
Ein problembehaftetes GU-Projekt war für Steiner insbesondere das Spital Wetzikon, wo die Arbeiten am Neu- und Erweiterungsbau lange vor Fertigstellung eingestellt wurden. Nach Streitigkeiten mit dem Bauherrn hatte Steiner den GU-Vertrag gekündigt. (aw)