Steiner AG: Nachlassstundung verlängert

Laut einem Entscheid des zuständigen Bezirksgerichts läuft die Nachlassstundung nun bis Februar.

Steiner-CEO Michael Schiltknecht (Bild: Steiner AG)

Der illiquide Immobilienentwickler Steiner AG bekommt etwas mehr Zeit. Laut einer gestern veröffentlichten Mitteilung des Bezirksgerichts Zürich wurde dem Unternehmen eine Verlängerung der Nachlassstundung gewährt. Sie läuft neu bis zum 7. Februar nächsten Jahres. Bisher galt eine provisorische Nachlassstundung. Die hatte Steiner im Juni beantragt.

Als Grund nannte das Unternehmen damals einen Liquiditätsengpass aufgrund von «unvorhersehbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit einigen wenigen Bauprojekten». Die Schwierigkeiten seien aus dem Generalunternehmer-Geschäft resultiert, aus dem man bereits den Ausstieg beschlossen hatte. Bekannt sind insbesondere Streitigkeiten um Zahlungen für den Bau eines Krankenhauses in Wetzikon. Steiner betonte stets, dass die Immobilienentwicklung weiterhin profitabel sei. (aw)

 

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